Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid.
Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die Gemeinde Doberschütz informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten.
Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle [nach dem 1. Januar 2025] ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
In der Zeit vom 04. November 2024 bis 30. März 2025 kommt es im Bereich des Bahnübergangs Doberschütz zu Lärmbelästigungen und Einschränkungen des Verkehrs durch Bauarbeiten.
Der Bahnübergang ist für den Straßenverkehr, Radfahrer und Fußgänger im folgenden Zeitraum gesperrt:
- 04. November bis 15. Dezember 2024
- 13. Januar bis 30. März 2025
Die Umleitungsstrecken entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Pressemitteilung der DB.
Verkehrsrechtliche Sperrung der Kreisstraße zwischen Sprotta und Doberschütz aufgrund der Fahrbahnerneuerung in 2 Teilabschnitten (TA). Der 1. TA beginnt am Ortsausgang von Sprotta bis zur Putenfarm, der 2. TA von der Putenfarm bis zum Ortseingang in Doberschütz.
Zeitraum der Sperrung: (aktualisierter Stand vom 03.12.2024)
1.TA vom 14.08.2024 bis 25.10.2024
2. TA vom 25.10.2024 bis 18.12.2024
Die Umleitung führt zwischen Eilenburg und Doberschütz über die B 87. Das Straßenbauamt Nordsachsen und die ausführende Firma sind bemüht, die
Behinderungen während der Arbeiten so gering wie möglich zu halten und
bitten Kraftfahrer sowie Anlieger um Verständnis.
Aktualisierter Stand vom 16.09.2024: Voraussichtlich halbseitige Sperrung mit Ampelregelung vom 23.09.2024 bis 07.10.2024, danach Vollsperrung bis 18.10.2024 und anschließende halbseitige Sperrung mit Ampelregelung bis 30.11.2024. Fertigstellung bis Ende 2024 geplant. Umleitungen sind ausgeschildert.
So, 08.12.2024, 14:30 Uhr
Do, 12.12.2024, 19:30 Uhr
Sa, 14.12.2024, 15:00 Uhr - So, 15.12.2024
Mi, 18.12.2024, 19:30 Uhr
Sa, 28.12.2024, 10:00 Uhr - 13:00 Uhr